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Politik


Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist auf der Bundesebene zuständig für die politische und die gesetzgeberische Steuerung in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Behandlung sowie Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen. Das Betäubungsmittelgesetz, das Grundstoff-Überwachungsgesetz und die Gesetzgebung für die gesetzliche Krankenversicherung sind Bundesrecht. Das Amt der Bundesdrogenbeauftragten wurde 1998 vom Innenministerium zum BMG verlagert.
Die Abteilung 3 (Gesundheitsversorgung und Krankheitsbekämpfung) umfasst u.a. die Arbeitsgruppe DS (Drogen- und Suchtmittel), mit den drei Referaten für "Grundsatzfragen und Koordination", "Betäubungsmittel und internationale Suchtstofffragen" sowie "Drogen- und Suchtmittelmissbrauch". Sie unterstützen die Bundesdrogenbeauftragte in ihren Aufgaben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine nachgeordnete Behörde (obere Bundesbehörde) des BMG.

Bundesministerium des Inneren (BMI)
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) ist zuständig für Gesetzes- und Projektinitiativen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Polizeiaktivitäten, die grundsätzlich in der Verantwortlichkeit der Länder liegen, werden durch das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist dort involviert, wo Bundesmittel für spezielle Schwerpunktforschung im Bereich Sucht und Drogen eingesetzt werden.

Bundesländer
Die Bundesländer können ebenso wie die Bundesregierung Gesetzesvorschläge einbringen, über die im Bundestag entschieden wird. Sie wirken ebenfalls über den Bundesrat an der Gesetzgebung mit. Da ein großer Teil der betäubungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist jeweils ein Konsens zwischen dem Bundestag bzw. der Bundesregierung und dem Bundesrat erforderlich. Die 16 Bundesländer sind darüber hinaus für die Ausführung der Drogengesetze zuständig sowie in Abstimmung mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung subsidiär für Maßnahmen der Prävention und Drogenhilfe.
Außerdem liegt bei den Ländern die prioritäre Zuständigkeit für die Strafverfolgung sowie für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und Apotheken.
Im Interesse einer optimal koordinierten Drogenpolitik verfügen fast alle Bundesländer über Drogen- bzw. Suchtbeauftragte, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, die Maßnahmen der verschiedenen Ressorts (Gesundheit-, Sozial-, Jugend-, Kultus-, Innen- und Justizressort), zum Beispiel durch interministerielle Arbeitsgruppen, zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Sie sorgen auch für eine Vernetzung von Drogenhilfe und allgemeinen Gesundheitsbezogenen und sozialen Diensten. Die Landesdrogenbeauftragten sind an unterschiedlichen Stellen in den entprechenden Ministerien (meist in den Gesundheits- und/oder Sozialministerien) eingebunden.

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