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Drogenbezogene Todesfälle
Dieser Indikator umfasst die Anzahl der Todesfälle in Folge von illegalem Drogenkonsum als Mortalitätsraten bei Drogenabhängigen. Der Indikator soll einerseits die massivste Folge des Drogenkonsums erfassen, andererseits aber auch als indirekter Indikator, Veränderungen und Trends im Drogenkonsum überhaupt widerspiegeln.

Zwei Datenquellen stehen insbesondere im Zusammenhang mit diesem Indikator:
  • Bevölkerungsstatistiken über Drogenbezogene Todesfälle
  • Mortalität unter Drogenkonsumenten

Daten aus der Bevölkerungsstatistik zu Todesfällen
Die meisten nationalen Statistiken beziehen akute Todesfälle aufgrund von Überdosierungen ein, indirekte Todesfälle - etwa durch AIDS in Folge von intravenösem Drogenkonsum - werden teilweise auch mit einbezogen. Datenbasis sind einerseits die allgemeinen Todesfallregister, die sich des Internationalen Klassifikationssystems der WHO (ICD) bedienen. Daneben werden auch Daten aus dem polizeilichen und forensischen Bereich genutzt. Ein zentraler Aspekt, der die Vergleichbarkeit der Daten mindern kann, ist wie weit oder wie eng der Begriff der "Drogenbezogene Todesfälle" definiert wird.

Mortalität unter Drogenkonsumenten
Das Risiko innerhalb einer definierten  Gruppe von Drogenkonsumenten, in einem bestimmten Zeitraum zu sterben, ist eine zweite Zielgröße im Umfeld dieses Indikators. Insbesondere ist die Betrachtung unterschiedlicher Kohorten (Geburtsjahrgänge oder Gruppen von Neueinsteigern in den Drogenkonsum) von Interesse, um Veränderungen des Sterberisikos zu erfassen. Drogenabhängige sterben deutlich häufiger auch durch Verkehrsunfälle, Suizide oder AIDS als eine Vergleichsgruppe gleichen Alters. Nur ein Ausschnitt aus der Gruppe der verstorbenen Drogenkonsumenten ist als Konsument bekannt, so dass mit einem erheblichen Dunkelfeld zu rechnen ist, welches die Ergebnisse stark beeinflussen kann. Ein zentraler Aspekt dieser Daten ist die Frage nach dem Risikoverhalten hinter der erhöhten Sterblichkeit und damit natürlich nach Möglichkeiten der Intervention.

In Deutschland werden die Daten aus der „Falldatei Rauschgift (FDR)“ des Bundeskriminalamtes (BKA) und dem „Allgemeinen Sterberegister“ des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erfasst. Die Verlässlichkeit der Angaben zu drogenbezogenen Todesfällen hängt allerdings stark davon ab, ob Obduktionen und toxikologische Gutachten zur Validierung der ersten Einschätzung von Drogentod herangezogen wurden und wie die Todesursache kodiert wurde.

Kontaktperson in der EBDD:
Isabelle Giraudon (Isabelle.Giraudon[a]emcdda.europa.eu)
Nationaler Experte:
Dr. Axel Heinemann, Rechtsmedizinisches Institut, UKE Hamburg
Weitere Mitglieder der deutschen Arbeitsgruppe:
Thomas Graf, Statistisches Bundesamt
Heiko Hergenhahn, Bundeskriminalamt
Dr. Liane Paul, Institut für Rechtsmedizin, Ludwig-Maximilians-Universität München
Fr. Pletzer, Statistisches Landesamt Bayern
Wolfgang Reichart, Bayerisches Landeskriminalamt
Dr. Stefanie Weber, DIMDI
Kontakt zur deutschen Arbeitsgruppe:
Dr. Axel Heinemann, UKE Hamburg (heineman[a]uke.uni-hamburg.de)
oder DBDD
EBDD-Website zum Thema:
http://www.emcdda.europa.eu/themes/key-indicators/drd