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Early Warning System (EWS) |
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Das Early Warning System (EWS) der Europäischen Union (EU) dient dem schnellen Informationsaustausch, der Risikobeurteilung und der Entscheidungsfindung zu neuen psychoaktiven Substanzen. Eine neue psychoaktive Substanz wird dabei definiert als „neue narkotisierende oder psychotrope Substanz, in reiner Form oder als Zubereitung, die nicht nach dem 1961er Einheitsabkommen der Vereinten Nationen (UN) zu Betäubungsmitteln oder der 1971er UN-Konvention zu psychotropen Substanzen kontrolliert wird, welche aber eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann, vergleichbar mit den Substanzen, die in den Abkommen aufgelistet sind.“
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Als Gründungsdatum gilt der Juni 1997, als der Europäische Rat die
Vereinbarung zum Informationsaustausch zur Risikoabschätzung und
Kontrolle neuer synthetischer Drogen verabschiedete. Die Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol wurden
dabei als die zentralen Organisationen einbezogen, die einerseits aus
dem Bereich Prävention, Epidemiologie und Behandlung, andererseits aus
dem Bereich der Strafverfolgung Informationen zu diesem System
beitragen konnten. Die Vereinbarung von 1997 wurde 2005 durch einen
Ratsbeschluss ersetzt, der eine Erweiterung des Aufgabengebietes um
biogene Drogen und Medikamentenmissbrauch sowie eine enge Kooperation
mit der Europäischen Agentur für die Bewertung von Medizinprodukten (EMEA) vorsieht.
Wesentliche Ziele des EWS sind das Ermitteln von neuen Substanzen und
Trends, von Veränderungen der Konsummuster, von neuen
Konsumentengruppen und von Veränderungen der administrativen
Rahmenbedingungen.
Das Drei-Stufen-Modell zum Informationsaustausch, zur Risikobewertung
und zur Entscheidungsfindung sieht im Detail folgendermaßen aus:
- Nach der Entdeckung einer neuen psychoaktiven Substanz in
Europa werden mit Hilfe eines Standardformulars möglichst genaue
Informationen zum Konsum, zum Handel und zur Herstellung dieser
Substanz von der nationalen Polizei über Europol und/oder von den nationalen Knotenpunkten des Reitox-Netzwerkes
über die EBDD an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und
die EMEA weitergeleitet. Diese Informationen enthalten, soweit möglich:
- eine chemische und physikalische Beschreibung,
- den Straßennamen,
- Details über Häufigkeit, Konsummengen und Umstände unter denen die Droge aufgetaucht ist,
- eine erste Risikoabschätzung einschließlich gesundheitlicher und sozialer Risiken,
- Angaben zu chemischen Grundsubstanzen, und
- wissenschaftliche Fachliteratur.
- Unter
Führung des durch Experten aus den Mitgliedsstaaten, der Europäischen
Kommission, von Europol und der EMEA erweiterten wissenschaftlichen
Beirats der EBDD findet eine Einschätzung der sozialen und
gesundheitlichen Risiken, die von der neuen Substanz ausgehen könnten,
statt. Ein Bericht dieser Risikoeinschätzung wird dann dem Europäischen
Rat, der EU-Kommission und der EMEA vorgelegt.
- Auf
Initiative der EU-Kommision oder eines Mitgliedstaates und auf der
Basis des Berichtes zur Risikoeinschätzung kann der Europäische Rat mit
qualifizierter Mehrheit entscheiden, ob Kontrollmaßnahmen ergriffen
werden. Die Mitgliedstaaten setzen dies dann in nationales Recht um.
In Deutschland werden die entsprechenden Daten fast ausschließlich
durch die polizeilichen Maßnahmen geliefert. Alternative Datenquellen
mit einer chemischen Analyse von möglichen neuen Drogen wie im Bereich
der Sekundärprävention ("pill testing") und systematische
Drogenscreenings in der Konsumentenszene stehen bis auf wenige
Ausnahmen nicht zur Verfügung. Damit sind die regelmäßigen Tests der
durch die Polizei beschlagnahmten Substanzen die beste Quelle, um
Hinweise auf neue Substanzen auf dem Markt zu erhalten. Die DBDD
kooperiert mit den entsprechenden Stellen im BKA,
Vertretern lokaler Monitoringsysteme sowie anderen relevanten
Wissenschaftlern und wird vor allem dann aktiv, wenn Daten für eine
Risikoeinschätzung von Konsumentenseite gesucht werden. Die DBDD
erstellt regelmäßige Berichte über die Arbeiten und Planungen im Rahmen
des EWS.
Wichtigste Themen der letzten beiden Jahre waren die Vergiftungen von Cannabiskonsumenten durch mit Blei kontaminiertes Marihuana in und um Leipzig im Herbst 2007 und der SPICE-Boom 2008. Bei SPICE handelte es sich um eine Mischung aus exotischen Kräutern mit einer cannabisähnlichen psychotropen Wirkung, die sich anhand der Inhaltsstoffe der einzelnen Kräuter nicht erklären ließ. Nichtsdestotrotz erfreuten sich SPICE-Produkte, auch aufgrund ihrer Legalität, zunehmender Beliebtheit und stießen auf ein großes Medienecho. Da wissenschaftliche Erkenntnisse zu SPICE-Produkten nicht vorlagen, hat die DBDD vor allem Kasuistiken und persönliche Berichte von Experten und Wissenschaftlern aus dem nationalen EWS zur Verbreitung und zu den Gefahren von SPICE zusammengestellt. Der gesamte Prozess mündete schließlich in einer Eilverordnung, die die synthetischen Cannabinoide, die in SPICE-Produkten nachgewiesen werden konnten, vorläufig unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt.
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Mitglieder der deutschen EWS-Arbeitsgruppe:
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Dr. Andreas Stürer, Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich
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Theo Baumgärtner, Büro für Suchtprävention, Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen
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Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
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Dr. Norbert Felgenhauer, Giftnotruf München
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Richard Sickinger und Joachim Messer, Jugendberatung und Jugendhilfe e.V., Frankfurt
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Oliver Müller und Dr. Bernd Werse, Centre for Drug Research, Frankfurt
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Dr. Manfred Rabes, Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen, Hannover
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Rüdiger Schmolke, Suchtpräventionsfachstelle Chill out, Potsdam
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Referate SO 22 und SO 51, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
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Dr. Volker Auwärter, Insititut für Rechtsmedizin, Universitätsklinik Freiburg
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