Deutsche Beobachtugsstelle für Drogen und Drogensucht

Nationale Partner

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

    Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von allen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wahr. Kernaufgaben der BZgA sind die

    • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung,
    • Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
    • Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet,
    • Zusammenarbeit mit dem Ausland.

    Die BZgA ist in vier Abteilungen organisiert, innerhalb derer die Referate „Prävention des Substanzmissbrauchs, Suchtprävention“ sowie „Internationale Beziehungen“ im Kontext von REITOX und der EMCDDA von besonderer Bedeutung sind.

    Neben der Entwicklung grundlegender Konzepte und Methoden zur gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitsförderung, führt die BZgA massenmediale Kampagnen zur Suchtvorbeugung und anderen Themen (z.B. AIDS, Organspenden, etc.) durch. Im Weiteren organisiert sie Expertengruppen und Fortbildungen für verschiedene Multiplikatorenzielgruppen in diesen Feldern. Mit ihrer Tätigkeit koordiniert und intensiviert die BZgA gesundheitliche Aufklärung in der Bundesrepublik Deutschland. Umfragen zu spezifischen gesundheitlichen Themen wie beispielsweise zur Drogenaffinität junger Menschen in Deutschland sowie Evaluationsstudien werden durchgeführt, um eine solide Grundlage für die Entwicklung und Implementierung präventiver Maßnahmen zu schaffen, deren Umsetzung zu beobachten und Rückmeldungen über die erzielten Resultate zu erhalten.

    Die BZgA wurde als deutscher Knotenpunkt der EMCDDA benannt und ist für den Bereich der (Primär-)Prävention zuständig. Sie liefert Informationen und Beiträge zum Themenbereich Prävention und koordiniert das Best-practice-Portal EDDRA stellvertretend für die DBDD.

  • Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) ist der Dachverband von 22 vorwiegend nicht-staatlichen Mitgliedsorganisationen. In deren Trägerschaft befinden sich mehr als 1.000 Beratungsstellen und 4.500 Selbsthilfegruppen sowie über 160 Fachkliniken, alle psychiatrischen Krankenhäuser und andere Institutionen, die im Bereich der Drogenbehandlung und -prävention arbeiten. Der Vorstand der DHS setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen zusammen. Ein Kuratorium unterstützt die Geschäftsführung beratend.

    Die DHS ist in der Gesundheitspolitik im Interesse ihrer Mitgliedsorganisationen tätig. Sie dient als Clearingstelle für Fragen zum Substanzmissbrauch. Der wissenschaftliche Austausch im Bereich des Substanzmissbrauches wird durch die Fachzeitschrift "Sucht" gefördert, die gemeinsam von der DHS und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) publiziert wird. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arbeitsgruppen die beispielsweise Standards für die Weiterbildung, Organisation und Qualität von Behandlung weiterentwickeln und den Austausch zwischen unterschiedlichen Institutionen und Experten fördern. Eine Statistikarbeitsgruppe ist u.a. mit der Umsetzung des Europäischen Kerndatensatzes für den Bereich Behandlung in einen Deutschen Kerndatensatz beschäftigt. Die DHS führt eine fortlaufende Liste von Behandlungseinrichtungen und liefert Informationen zum Substanzmissbrauch und zur Behandlung an die Presse und interessierte Öffentlichkeit. Die DHS führt weiterhin Fachtagungen durch. Die Geschäftsstelle der DHS wird aus Mitteln des BMG gefördert. Sie stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der nicht-staatlichen Suchthilfe und der Arbeit des BMG dar.

    Die DHS wurde als deutscher Knotenpunkt der EMCDDA benannt und ist für den Bereich der Behandlung sowie generell für das Thema Sekundärprävention zuständig.

  • Das IFT Institut für Therapieforschung gGmbH (IFT)

    Das IFT ist als selbstständiges Forschungsinstitut auf dem Gebiet der Abhängigkeitserkrankungen tätig. Themenschwerpunkte sind Alkohol, Tabak, illegale Drogen, Medikamente und Glücksspiel. Es werden grundlagen- und anwendungsbezogene Fragestellungen zur Ätiologie, Epidemiologie, Prävention, Therapie und zur Versorgungsforschung bearbeitet. Die Forschungstätigkeiten werden aus öffentlichen Mitteln gefördert, u.a. durch Behörden des Bundes und der Länder, durch Verbünde, die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenabhängigkeit und andere europäische Stellen.

    Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, Fort- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, Präventionsprogramme zur Raucherentwöhnung, Stressbewältigung und Gewichtsreduktion, Beratung von Betrieben im Bereich der Gesundheitsförderung) erfolgt durch die IFT-Gesundheitsförderung, die als eigenständige Gesellschaft mit dem IFT Institut für Therapieforschung eng kooperiert.

    Das IFT wurde als deutscher Knotenpunkt der EMCDDA benannt und ist neben der Koordination der Gesamtknotenpunktaktivitäten für den Bereich Epidemiologie zuständig.

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist auf der Bundesebene zuständig für die politische und die gesetzgeberische Steuerung in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Behandlung sowie Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen. Das Betäubungsmittelgesetz, das Grundstoff-Überwachungsgesetz und die Gesetzgebung für die gesetzliche Krankenversicherung sind Bundesrecht. Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wurde 1998 vom Bundesinnenministerium zum BMG verlagert.

    Die Bundesdrogenbeauftragte wird von einer Geschäftsstelle sowie den Referaten „Betäubungsmittelrecht, Betäubungsmittelverkehr, Internationale Suchtstofffragen“ und „Sucht und Drogen“ im BMG bei der Aufgabenwahrnehmung unterstützt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine nachgeordnete Behörde (obere Bundesbehörde) des BMG. Die Abteilung 8 des BfArM „Bundesopiumstelle“ überwacht den legalen Betäubungsmittelverkehr und den Verkehr mit Grundstoffen.

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zuständig für Gesetzes- und Projektinitiativen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Polizeiaktivitäten, die grundsätzlich in der Verantwortlichkeit der Länder liegen, werden durch das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt.

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist dort involviert, wo Bundesmittel für spezielle Schwerpunktforschung im Bereich Sucht und Drogen eingesetzt werden.

  • Bundesländer

    Die Bundesländer können ebenso wie die Bundesregierung Gesetzesvorschläge einbringen, über die im Bundestag entschieden wird. Sie wirken ebenfalls über den Bundesrat an der Gesetzgebung mit. Da ein großer Teil der betäubungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist jeweils ein Konsens zwischen dem Bundestag bzw. der Bundesregierung und dem Bundesrat erforderlich. Die 16 Bundesländer sind darüber hinaus für die Ausführung der Drogengesetze zuständig sowie in Abstimmung mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung subsidiär für Maßnahmen der Prävention und Drogenhilfe. 

    Außerdem liegt bei den Ländern die prioritäre Zuständigkeit für die Strafverfolgung sowie für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und Apotheken.
    Im Interesse einer optimal koordinierten Drogenpolitik verfügen fast alle Bundesländer über Drogen- bzw. Suchtbeauftragte, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, die Maßnahmen der verschiedenen Ressorts (Gesundheit-, Sozial-, Jugend-, Kultus-, Innen- und Justizressort), zum Beispiel durch interministerielle Arbeitsgruppen, zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Sie sorgen auch für eine Vernetzung von Drogenhilfe und allgemeinen Gesundheitsbezogenen und sozialen Diensten. Die Landesdrogenbeauftragten sind an unterschiedlichen Stellen in den entprechenden Ministerien (meist in den Gesundheits- und/oder Sozialministerien) eingebunden.

  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unmittelbar nachgeordnet. Hauptaufgaben des BfArM sind die Zulassung von Fertigarzneimitteln, die Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Seine Vertreter sind ebenfalls beteiligt an der Risikobewertung der Substanzen, die im Rahmen des Early Warning Systems bekannt werden. Eine Teilaufgabe des BfArM ist die Überwachung des legalen Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs in und mit Deutschland. Es erteilt die Erlaubnis zum Handel mit Grundstoffen und mit Betäubungsmitteln und kontrolliert deren Verkauf und Verteilung. Teil dieser Behörde ist die Bundesopiumstelle, welche die Abgabe von Betäubungsmitteln mengenmäßig erfasst sowie das nationale Substitutionsregister führt, das zur Vermeidung von Doppelverschreibungen von Substitutionsmitteln eingerichtet wurde. 
    Das BfArM berät das BMG in wissenschaftlichen Fragen der BtM-Kontrolle und –anwendung für medizinische Zwecke. Es leitet einen gesetzlich vorgeschriebenen Ausschuss von Sachverständigen, der bei einschlägigen Rechtsänderungen anzuhören ist.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Dienstsitz Köln ist aus dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hervorgegangen, das am 26.05.2020 in das BfArM eingegliedert wurde. Es stellt als Behörde im Ressort des Bundesministeriums für Gesundheit über das Internet hochwertige Informationen für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Es ist Herausgeber amtlicher medizinischer Klassifikationen und pflegt medizinische Terminologien, Thesauri, Nomenklaturen und Kataloge. Darüber hinaus entwickelt und betreibt das BfArM Dienstsitz Köln datenbankgestützte Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte und klinische Studien.

  • Das Robert-Koch-Institut (RKI)

    Der Auftrag des Robert Koch-Instituts umfasst sowohl die Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanter Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. In der Arbeit der DBDD spielt das RKI insbesondere eine Rolle bei der Gewinnung und Harmonisierung von Daten über Infektionskrankheiten bei Drogenkonsumenten. Auch die Gesundheitsberichterstattung, die das  RKI mit der technischen Unterstützung des Statistischen Bundesamtes durchführt, beschäftigt sich mit Themenbereichen, die relevant für die Aufgabenstellung der DBDD sind.

  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)

    Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger ist der Dachverband der Rentenversicherungen. Diese sind zuständig für die medizinische Rehabilitation von Personen mit einer substanzinduzierten Störung und haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang finanzieren sie einen großen Teil von Entwöhnungsbehandlungen insbesondere im stationären Bereich, zunehmend jedoch auch im ambulanten Setting. Da sie die Mittel ihrer Versicherten treuhänderisch verwalten, sind Qualität und Ergebnisse von Behandlung von besonderem Interesse für die Rentenversicherung im VDR. Die Versicherungsträger sind vom Status her unabhängig und werden durch ihre Mitglieder kontrolliert.

  • Akzept e.V.

    Der akzept e.v. beschreibt den Hilfeansatz, den er politisch und fachlich vertritt als "akzeptierend". Insbesondere niedrigschwellige Angebote zur Schadensminimierung sind Thema dieses Vereins, in dem sich Fachleute, Betroffene und Organisationen organisiert haben, die sich diesem Ansatz besonders verbunden fühlen.

  • Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr)

    Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr) ist ein Fachverband der Suchthilfe als Zusammenschluss von gemeinnützigen Trägern ambulanter und stationärer Hilfen für Suchtgefährdete und Abhängige. Dazu gehören Präventionsstellen, Akuthilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Entzugskliniken, Therapieeinrichtungen, Frauen-Sucht-Einrichtungen, Nachsorgestellen, Elternkreise, Schulen und Werkstätten. Der FDR fördert satzungsgemäß die fachliche Arbeit für suchtgefährdete und abhängige insbesondere junge Menschen u.a. durch

    • Beratung und Unterstützung der Arbeit in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen;
    • Förderung der Fort- und Weiterbildung von Fachkräften;
    • Vertretung der sozial- und gesundheitspolitischen Interessen seiner Mitglieder;
    • Mitwirkung an einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit psychosozialen Hilfen.

    Entsprechend der Ausrichtung auf junge Menschen  wird das Drogenproblem im FDR besonders stark thematisiert. Der FDR arbeitet eng mit der DHS und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) zusammen.

  • Fachverband Sucht+ e.V. (FVS)

    Der Fachverband Sucht+ e.V. ist ein bundesweit tätiger Verband, in dem Einrichtungen zusammengeschlossen sind, die sich der Behandlung, Versorgung und Beratung von Suchtkranken widmen. Er vertritt ca. 80 Mitgliedseinrichtungen mit über 5.800 stationären und vielen ambulanten Therapieplätzen. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der Alkoholabhängigkeit. Der Verband ist gemeinnützig, politisch und konfessionell unabhängig und vertritt vornehmlich die Einrichtungen in freier Trägerschaft. 
    Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehören:

    • die Förderung eines suchtfreien Lebens insbesondere durch geeignete Behandlungs- und Versorgungsangebote;
    • die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse über Ursachen und Entwicklungsbedingungen von Sucht, die Wirksamkeit bestehender Behandlungs- und Versorgungsangebote und verschiedener Behandlungsmethoden.

    Der FVS führt einen jährlichen Kongress sowie Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen durch. Er veröffentlicht eine Schriftenreihe und die Zeitschrift "Sucht aktuell".

  • Bundeskriminalamt (BKA)

    Das Bundeskriminalamt ist sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene tätig. Es unterstützt die Polizeien der Länder und hat einige besondere Aufgaben auf der nationalen Ebene. Im Zusammenhang mit der DBDD sind insbesondere die Datenbanken zu drogenbezogenen Todesfällen, Verstößen gegen das BtMG und Beschlagnahmungen von Drogen von Interesse. Die Datenbanken werden durch das BKA auf der nationalen Ebene organisiert und ausgewertet. Das BKA veröffentlicht jährliche Lageberichte zur Rauschgiftkriminalität.

  • Landeskriminalämter

    Die Landeskriminalämter sind Teil der   Landespolizeiverbände, die auf der Landesebene tätig sind. Entsprechend der Verantwortlichkeit der Bundesländer für den Bereich der Strafverfolgung sind sie an erster Stelle tätig, auch wenn es um Rauschgiftdelikte geht. Statistische Angaben, die in den Ländern erhoben werden, bilden die Grundlage der nationalen Statistiken über Beschlagnahmungen, Delikte und Personen.

  • Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

    Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Sie arbeitet unter anderem im Bereich Unfallforschung und Verkehrssicherheit, wo heute neben Alkohol zunehmend auch der Konsum von Drogen und seinen Folgen eine problematische Rolle spielen. Es liegt eine Reihe von Publikationen vor, die sich mit dem Thema Drogenkonsum beschäftigen, etwa als Teil eines Lebens- und Freizeitstils, der mit erhöhten Verkehrsrisiken verbunden ist.

  • Archido

    Das ARCHIDO wurde 1987 an der Universität Bremen gegründet. Die Ziele des ARCHIDO sind die Sammlung, Dokumentation, Aufbereitung und Bereitstellung von Publikationen im multidisziplinären Forschung- und Arbeitsbereich "Sucht und Drogen". Eine zentrale Aufgabe des ARCHIDO besteht darin, die allgemeine und fachliche Öffentlichkeit über Print- und Online-Publikationen im Drogenbereich zu informieren, sowie den Zugang zu Veröffentlichungen zu gewährleisten. Die Aktivitäten des Archido dienen als Beitrag zur Versachlichung der kontroversen öffentlichen und fachöffentlichen Debatte über drogenbezogene Themen. Das ARCHIDO bietet eine umfassende Übersicht, welche im Dienste von Ausgewogenheit und Objektivität die Vielfalt unterschiedlicher Informationen, Ansätze und Perspektiven berücksichtigt.

    Seit 2009 befindet sich das ARCHIDO an der Frankfurt University of Applied Sciences in dem Institut für Suchtforschung unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Heino Stöver.

    ARCHIDO sammelt und katalogisiert Literatur zu folgenden Themen im multidisziplinären Forschungs- und Arbeitskontext "Drogen und Sucht":

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht)

    Die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht) ist eine wissenschaftliche Vereinigung mit etwa 400 Mitgliedern, in der die meisten der Forscher und viele Therapeuten aus diesem Arbeitsfeld im deutschsprachigen Raum organisiert sind. Die DG-Sucht entwickelt wissenschaftliche Standards und organisiert Tagungen zur Suchtforschung.

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. (DGS)

    Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V. versteht Abhängigkeit als eine viele Jahre dauernde Krankheit mit häufigen Rückfällen, für die in verschieden Stadien verschiedene Therapien angeboten werden müssen. Sie fördert die Fortbildung in der Suchtmedizin, besonders durch ihren jährlichen bundesweiten Suchtkongress und unterstützt die wissenschaftliche Diskussion von Behandlungsstandards.

  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e. V. (DG-SPS)

    Die Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. unterstützt die psychologischorientierte Forschung zu Ätiologie, Diagnostik, Behandlung und Prävention von Suchtstörungen sowie den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis der Suchthilfe.

  • Statistisches Bundesamt (Destatis)

    Das Statistische Bundesamt (Destatis) sammelt und veröffentlicht fortlaufend statistische Daten über viele Felder von öffentlichem Interesse. Ein Teil dieser Daten wird direkt durch das Bundesamt erhoben, andere werden von anderen Organisationen, beispielsweise den Krankenkassen oder den Landesämtern für Statistik, übernommen. In den letzten Jahren wurde durch das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem RKI und vielen Experten aus unterschiedlichen Institutionen ein nationales Gesundheitsberichtssystem entwickelt, das auch Datenquellen enthält, die für den Themenbereich Drogen und Drogensucht von Bedeutung sind. Des weiteren nutzt es Daten über den Konsum von Alkohol, Drogen und Tabak in der Bevölkerung, die von den nationalen Knotenpunkten der EMCDDA gesammelt werden.

Weitere Partner

Eine Vielzahl weiterer Einrichtungsträger, Verbände und  Gruppierungen arbeiten in diesem Feld, von denen nur einige exemplarisch genannt werden können. Eine größere Zahl von spezialisierten Hilfeeinrichtungen trägt zum Beispiel die Therapiekette Niedersachsen oder Jugend hilft Jugend in Frankfurt. Im stationären Bereich ist der Deutsche Orden Suchthilfe zu nennen. Eine Reihe von Verbänden unterstützen diese Arbeit fachlich, zum Beispiel der Bundesverband Suchthilfe e.V. (bus.), die kirchlichen Träger im Bereich der evangelischen (Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirchen Deutschlands) und katholischen (Deutscher Caritasverband) Kirche und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband.

Gesetzliche Grundlage

Herstellung, Besitz und Handel von Drogen ist in Deutschland nach geltendem Recht strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und andere Vorschriften des Strafrechts bilden den juristischen Rahmen für die Behandlung von Personen, die Drogen gebrauchen.