Deutsche Beobachtugsstelle für Drogen und Drogensucht

Early Warning System (EWS)

Das Early Warning System (EWS) der Europäischen Union (EU) dient dem schnellen Informationsaustausch, der Risikobeurteilung und der Entscheidungsfindung zu neuen psychoaktiven Substanzen. Eine neue psychoaktive Substanz wird dabei definiert als „neue narkotisierende oder psychotrope Substanz, in reiner Form oder als Zubereitung, die nicht nach dem 1961er Einheitsabkommen der Vereinten Nationen (UN) zu Betäubungsmitteln oder der 1971er UN-Konvention zu psychotropen Substanzen kontrolliert wird, welche aber eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann, vergleichbar mit den Substanzen, die in den Abkommen aufgelistet sind.“

Als Gründungsdatum gilt der Juni 1997, als der Europäische Rat die Vereinbarung zum Informationsaustausch zur Risikoabschätzung und Kontrolle neuer synthetischer Drogen verabschiedete. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), ab 02.07.2024 EUDA – Drogenagentur der Europäischen Union – und Europol wurden dabei als die zentralen Organisationen einbezogen, die einerseits aus dem Bereich Prävention, Epidemiologie und Behandlung, andererseits aus dem Bereich der Strafverfolgung Informationen zu diesem System beitragen konnten. Die Vereinbarung von 1997 wurde 2005 durch einen Ratsbeschluss ersetzt, der eine Erweiterung des Aufgabengebietes um biogene Drogen und Medikamentenmissbrauch sowie eine enge Kooperation mit der Europäischen Agentur für die Bewertung von Medizinprodukten (EMEA) vorsieht.

 

Wesentliche Ziele des EWS

Wesentliche Ziele des EWS sind das Ermitteln von neuen Substanzen und Trends, von Veränderungen der Konsummuster, von neuen Konsumentengruppen und von Veränderungen der administrativen Rahmenbedingungen.

Das Drei-Stufen-Modell zum Informationsaustausch, zur Risikobewertung und zur Entscheidungsfindung sieht im Detail folgendermaßen aus:

1. Nach der Entdeckung einer neuen psychoaktiven Substanz in Europa werden mit Hilfe eines Standardformulars möglichst genaue Informationen zum Konsum, zum Handel und zur Herstellung dieser Substanz von der nationalen Polizei über Europol und/oder von den nationalen Knotenpunkten des Reitox-Netzwerkes über die EMCDDA an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und die EMEA weitergeleitet. Diese Informationen enthalten, soweit möglich:

  • eine chemische und physikalische Beschreibung,
  • den Straßennamen,
  • Details über Häufigkeit,
  • Konsummengen und Umstände unter denen die Droge aufgetaucht ist,
  • eine erste Risikoabschätzung einschließlich gesundheitlicher und sozialer Risiken,
  • Angaben zu chemischen Grundsubstanzen,
  • wissenschaftliche Fachliteratur.

2. Unter Führung des durch Experten aus den Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, von Europol und der EMEA erweiterten wissenschaftlichen Beirats der EMCDDA findet eine Einschätzung der sozialen und gesundheitlichen Risiken, die von der neuen Substanz ausgehen könnten, statt. Ein Bericht dieser Risikoeinschätzung wird dann dem Europäischen Rat, der EU-Kommission und der EMEA vorgelegt.

3. Auf Initiative der EU-Kommision oder eines Mitgliedstaates und auf der Basis des Berichtes zur Risikoeinschätzung kann der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, ob Kontrollmaßnahmen ergriffen werden. Die Mitgliedstaaten setzen dies dann in nationales Recht um.

In Deutschland werden die entsprechenden Daten fast ausschließlich durch die polizeilichen Maßnahmen geliefert. Alternative Datenquellen mit einer chemischen Analyse von möglichen neuen Drogen wie im Bereich der Sekundärprävention ("pill testing") und systematische Drogenscreenings in der Konsumentenszene stehen bis auf wenige Ausnahmen nicht zur Verfügung. Damit sind die regelmäßigen Tests der durch die Polizei beschlagnahmten Substanzen die beste Quelle, um Hinweise auf neue Substanzen auf dem Markt zu erhalten. Die DBDD kooperiert mit den entsprechenden Stellen im BKA, Vertretern lokaler Monitoringsysteme sowie anderen relevanten Wissenschaftlern und wird vor allem dann aktiv, wenn Daten für eine Risikoeinschätzung von Konsumentenseite gesucht werden. Die DBDD erstellt regelmäßige Berichte über die Arbeiten und Planungen im Rahmen des EWS.